Die Ebenung und ihre Zufahrtsstraßen sind nicht ausgelegt für LKW-Zulieferungen und besonders viel Verkehr. Die Ebenung ist ein Ort der Ruhe – Ruhe, die durch vermutlich täglich aufkommenden Lärm nicht mehr gewährleistet werden kann.
Natürlich ist uns bewusst, dass es kein „Recht auf Ruhe“ gibt, aber die Sicherheit in unserem Dorf liegt uns am Herzen. Natürlich auch im Sinne unserer Kinder und Enkel.
Die unten abgebildeten Fotos zeigen, dass die Ebenung und ihre Zufahrtsstraßen nicht für derartigen Vekehr geeignet sind und, dass die Sicherheit unserer Lieben so nicht gewährleistet werden kann.
Verkehrssituation
Das Polizeipräsidium Offenburg, Sachbereich Verkehr, geht davon aus, dass die Erschließung der Ortschaft Ebenung auch weiterhin ausschließlich über das gemeindeeigene Straßennetz erfolgen soll.
Die Gemeinde Sinzheim stellt dazu fest, dass das Planungsgebiet über die Ebenunger Straße erschlossen wird. (Gemeinderatsitzung 08.11.2017)
Hierzu bemerken wir:
Der Ortsteil Ebenung wird vom Norden bzw. vom Südende Sinzheim über die Ebenunger Straße erreicht.
Aus Süden führen asphaltierte Wirtschaftswege durch die Weinberge nach Ebenung, von denen eine Route für den Anliegerverkehr nach Ebenung freigegeben ist.
Auf allen diesen Wirtschaftswegen gilt eine Lastbeschränkung von 6t, die Breite dieser Wege variiert zwischen 3,70 – 4,00 m.
Diese Wirtschaftswege erlauben wegen Ihrer geringen Breite keinen fließenden Begegnungsverkehr von PKWs. Bei entgegenkommenden Fahrzeugen muss auf Einbuchtungen von Querwegen oder soweit das möglich ist auf landwirtschaftliches Gelände ausgewichen werden. Da diese Wege landwirtschaftlich genutzt werden, sind sie zeitweise durch landwirtschaftliche Fahrzeuge blockiert.
Die Ebenunger Straße, beginnend ab der Kreuzung Waldweg-Ebenunger Straße verengt sich auf ihrer Zufahrtslänge von nahezu 1 KM nach Ebenung auf 4 m und
bei Erreichen des Ortes auf Höhe der Kapelle auf 3,45 m.
Auf der gesamten Länge der Ebenunger Straße teilen sich Fußgänger und Autofahrer diesen Weg.
Auch werden auf dem flachgelegten Gehstreifen von der Kreuzung Bergwaldstraße –Ebenunger Straße zur Kapelle ( Länge 70 m) regelmäßig Fahrzeuge geparkt, so dass die Fußgänger auf die Straße ausweichen müssen.
Gleichzeitig sind Autofahrer bei Gegenverkehr auf den Gehweg angewiesen.
Die Ebenunger Straße ist durch den Ortsteil Ebenung nach Norden führend bis zur Kreuzung mit dem Waldweg als Wanderweg nach Winden gekennzeichnet und wird von Wanderern begangen. Eine besondere Vorsicht ist von Autofahrern und Fußgängern gleichermaßen gefordert.
Dass dies bisher ohne Unfälle vonstatten ging, ist darauf zurück zu führen, dass es sich bei dem KFZ- Verkehr nahezu ausschließlich um Anliegerverkehr handelt.
Die Ebenunger Bürger wissen von dem Wanderweg, der durch ihre Ortschaft führt und nehmen in ihrem Fahrverhalten darauf Rücksicht.
Die Durchfahrt durch den Ort Ebenung ist eng, Straßenbreite 4,10 m und verwinkelt.
Begegnungsverkehr ist nicht möglich.
Buß- und LKW Durchfahrten sind nur unter Ausnutzung der ganzen Straßenbreite zwischen den Häusern der Anwohner im Ortskern Ebenung möglich.
Die Sichtverhältnisse sind durch eine scharfe Kurve im Ortsinnern eingeschränkt.
Bürgersteige sind keine vorhanden.
Von täglich ca. 200 Fahrzeugen wird gemäß dem Gutachten der BS- Ingenieure, Seite 30, ausgegangen.
Es stellt sich die Frage, wo bleibt der Schutz der Anwohner und ihrer Kinder.
Das heutige Verkehrsaufkommen ist hingegen nahezu ausschließlich auf den Anwohnerverkehr beschränkt.
Diese Situation ist der Gemeinde bekannt.
Dass sie trotzdem die Ebenunger Straße auch zukünftig als Zufahrtsweg zu dem geplanten Projekt ausweist, zeigt unseres Erachtens, dass sie den Schutz der Ebenunger Bürger und der Wanderer im Umfeld von Ebenung nicht berücksichtigt.
Sie verweist zu ihrer Entlastung auf eine Ertüchtigung eines Wirtschaftsweges im Süden von Ebenung zur Bundesstraße 3 auf Basis einer freiwilligen und privaten Durchführung durch den Vorhabenträger.
Dabei soll ein Wirtschaftsweg durch die Weinberge, Breite 3,70 – 4,00 Meter,
stellenweise durch Setzen von Rasengittersteinen für Begegnungsverkehr ertüchtigt werden.
Über diese Behelfslösung soll der gesamte Besucherverkehr zum Weingut Kopp geführt werden, so die Ausführungen der Gemeinde.
Ein Poller am nördlichen Ende des vorgesehenen Parkplatzes beim Weingut Kopp soll eine Durchfahrt von Besuchern zum und vom Weingut durch den Ort Ebenung verhindern.
Dazu ist festzustellen, dass der vorgesehene Poller durch die vorhandenen Wege einfach umfahren werden kann. Wenn dies auch Bussen und LKWs möglich ist, wie in der Ausarbeitung der Gemeinde beschrieben wird, können natürlich auch PKWs passieren.
Der vorgesehene Poller ist somit zur Verhinderung des Durchgangsverkehrs durch den Ort nicht geeignet.
Zu fragen ist auch, ob durch die private Ertüchtigung eines Wirtschaftsweges eine LKW- und Buspassage möglich wird. Die Gemeinde sieht gemäß ihrer Ausarbeitung vom 08.11.2017 diese Möglichkeit.
Wenn man sich aber das Bild ansieht, das diesen Weg mit einem LKW zeigt, der in seiner Breite einem Buss entspricht, kann man dies ausschließen.
Die Lastbeschränkung der Wirtschaftswege liegt bei 6 t. Durch die Verlegung von Rasengittersteinen wird sie sicher nicht erhöht.
Wie die duale Nutzung dieser Wege durch Landwirtschaft und erhöhten Kfz-Verkehr geregelt werden soll, wurde bisher nicht betrachtet.
Die von der Gemeinde angesprochene Wendemöglichkeit für Anlieferfahrzeuge und Busse auf dem Gelände des Weinguts zeigt, dass das Projekt auch ohne Ertüchtigung eines Wirtschaftsweges im Süden des Ortes realisiert werden kann. Die Gemeinde will sich offensichtlich von dem Ausbau eines Wirtschaftsweges nicht abhängig machen.
Eine verkehrstechnische Begutachtung der skizierten Ertüchtigung eines Wirtschaftsweges durch die zuständige Behörde ist bisher nicht erfolgt.
So lange keine verkehrstechnisch abgesicherte Lösung zur Vermeidung des Durchgangsverkehrs durch Ebenung vorliegt, ist davon auszugehen, dass der gesamte Verkehr von und zu dem geplanten Projekt durch die Ortschaft Ebenung führt.
Die Gemeinde sieht sich offensichtlich bei der Lösung des Verkehrsproblems nicht in der Pflicht.
Bei der gegebenen Straßensituation in Ebenung, – enge Straßen und unübersichtliche Kreuzungen, keine Bürgersteige aber Wanderer – werden wir uns mit allen uns zur Verfügung stehenden Mittel gegen eine solche Verkehrslösung zur Wehr setzen.